Allgemeine Geschäftsbedingungen
Restaurantbetrieb und Delivery-Dienst
A. Allgemeine Regelungen
1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)
gelten für alle Verträge, die mit der Henssler Food Concepts AG, S&M GO GmbH,
GO Sushi & Delivery München GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) als
Betreiberin des Restaurants „GO by Steffen Henssler“ (unter Punkt B.) und dessen
Delivery-Dienstes (unter Punkt C.) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale
der AGB erfüllen.
2. Vertragspartner sind die Gesellschaft und der Kunde – gemeinsam „Parteien“
genannt.
3. Die AGB können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen
teilweise oder ganz ersetzt werden.
4. Weitere Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn dies vor
Vertragsschluss in Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Im kaufmännischen Verkehr haben diese AGB auch dann Geltung, wenn nicht oder
nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.
I. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
1. Die Bezahlung im Restaurant kann in bar erfolgen, wobei wir uns vorbehalten, die
Annahme von 500 Euro-Geldscheinen als Zahlungsmittel abzulehnen. Bargeldlose
Zahlungen sind mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich. Wir behalten uns bei jeder
Bezahlung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu
verweisen.
2. Die Bezahlung des Delivery-Dienstes kann vorab bargeldlos mit Paypal, Kreditkarte
oder im Zuge des Lieferungsvorgangs in bar erfolgen. Wir behalten uns bei jeder
Bezahlung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu
verweisen.
3. Rechnungen der Gesellschaft sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Gesellschaft ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit acht
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentprunkten über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsschluss über eine Bewirtung einer
größeren Personenanzahl vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, bei
Veranstaltungen auch in Form von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften zu
verlangen.
5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
gegenüber einer Forderung von Gesellschaft aufrechnen.
II. Haftung
1. Sollten Störungen oder Mängel bezüglich der Leistungen der Gesellschaft auftreten,
so wird die Gesellschaft bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden nach
Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
halten.
2. Die Haftung der Gesellschaft auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen, ist der Höhe
nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden
begrenzt. Für alle Schäden im Falle leichter Fahrlässigkeit haften die S&M Go GmbH,
ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht.
3. Die Haftung nach der vorstehenden Ziffer gilt nicht für die Haftung der Gesellschaft
• wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,
• bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen,
• bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
• wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, wie etwa dem ProdHaftG.
III. Verjährung
Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen die Gesellschaft aus oder im Zusammenhang
mit dem jeweiligen Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens von der Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
B. Restaurantbetrieb
I. Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsänderungen
1. Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen der Gesellschaft gelten nur,
wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Ebenso werden
Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen erst durch die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft bindend.
2. Die Angebote der Gesellschaft verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Gesellschaft eine
schriftliche Annahmeerklärung des Kunden nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen
nach Zugang des Angebots der Gesellschaft beim Kunden zugeht.
3. Tischreservierungen in dem Restaurant der Gesellschaft sind telefonisch und über
das Online-Reservierungsformular der Gesellschaft möglich. Sie sind verbindlich,
wenn der Kunde ein von uns unterbreitetes Angebot bestätigt oder die Gesellschaft
die Reservierung des Kunden bestätigt.
II. Stornierung und Stornierungskosten
1. Eine verbindliche Tischreservierung kann ganz oder teilweise vom Kunden kostenfrei
storniert werden, wenn die Mitteilung für sechs oder mehr Personen 48 Stunden
vorher und bei einer Tischreservierung für fünf oder weniger Personen 24 Stunden
die Gesellschaft erreicht.
2. Ist von dem Kunden mit der Gesellschaft über eine bloße Tischreservierung hinaus
ein Vertrag über die Bewirtung einer Personengruppe mit einer im Voraus bestimmten
Personenanzahl und im Voraus bestimmten Speisen außerhalb der aktuellen
Speisekarten geschlossen worden, muss der Wareneinkauf sieben Arbeitstage vor
dem Termin stattfinden. Somit ist eine Stornierung ganz oder teilweise nur kostenfrei,
wenn die Mitteilung der Stornierung wenigstens sieben Arbeitstage vor dem
vereinbarten Tag der Bewirtung die Gesellschaft erreicht.
3. Liegt eine nach den vorstehenden Ziffern kostenfreie Stornierung einer
Tischreservierung oder eines Bewirtungsvertrages nicht vor, ist die Gesellschaft bei
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches berechtigt. Pro Person, die eine verbindliche
Tischreservierung oder eine vereinbarte Bewirtung nicht in Anspruch nimmt, wird
anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Pauschale in Höhe von 75 %
des bei Inanspruchnahme der Tischreservierung oder des Bewirtungsvertrages zu
erwartenden Umsatzes 100.-€/Person berechnet – vorbehaltlich des dem Kunden
obliegenden Nachweises, dass der Gesellschaft ein Schaden nicht oder wesentlich
niedriger entstanden ist.
C. Delivery-Dienst
I. Vertragsabschluss, Bestellprozess
1. Alle Angaben, die der Kunde im Bestellprozess macht, müssen aktuell und
wahrheitsgemäß sein.
2. Die Bestellung kann erfolgen über Telefon, das Online-Bestellformular der
Gesellschaft.
3. Im Falle einer Bestellung über Telefon kommt der Vertrag unmittelbar zustande.
4. Im Falle einer Bestellung über das Online-Bestellformular der Gesellschaft kommt der
Vertrag zwischen den Parteien durch die von der Gesellschaft per Mail zugesandte
Bestellbestätigung zustande.
II. Mängelansprüche, eingeschränktes Widerrufsrecht
1. Etwaige Produktabbildungen müssen nicht dem gelieferten Essen entsprechen. Der
Kunde hat insoweit keine Mängelansprüche, wie die Veränderungen zumutbar und
nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung abhängen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht für
Verbraucher besteht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
also insbesondere für:
a. verderbliche Waren, § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Verderbliche Waren sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMH-V Lebensmittel, die in
mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich sind und
deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen
oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann.
b. versiegelte Lebensmittel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
entfernt wurde, § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.
Bei versiegelten Waren muss sich das durch das Widerrufsrecht
garantierte Prüfrecht des Lebensmittels auf eine äußerliche Sichtung
beschränken.
Bei den gelieferten Waren handelt es sich um eine Zusammenstellung
verderblicher Waren und versiegelter Lebensmittel, sodass dem Kunden
insoweit kein Widerrufsrecht zusteht.
3. Die bestellte Ware wird an die vereinbarte Adresse geliefert.
a. Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Lieferung und Annahme zur
vereinbarten Zeit an der vereinbarten Adresse durch persönliche Übergabe
möglich sind.
b. Wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist, kann eine Übergabe auch
an einem benachbarten Haushalt oder Betrieb (im gleichen Gebäude oder in
Laufweite befindlich) erfolgen, soweit der Kunde hierzu seine ausdrückliche
Ermächtigung erteilt hat. In diesem Fall erfolgt die Benachrichtigung des
Kunden durch Einwurf einer Benachrichtigungskarte oder per E-Mail.
c. Der Kunde kann auch eine Genehmigung zum Abstellen an einem durch ihn
bestimmten Ort erteilen, etwa in der Garage oder einem Hauseingang.
Unklarheiten bei der Angabe des Abstellortes sowie die Prüfpflicht zur
Eignung des Abstellortes gehen zu den Lasten des Empfängers.
d. Ist eine Übergabe weder nach 3.a. oder 3.b. möglich und besteht keine
Abstellgenehmigung nach 3.c., so gerät der Kunde in Annahmeverzug.
e. Das Risiko für Verlust, Schäden oder Mängel geht mit ordnungsgemäßem
Abstellen am genehmigten Ort nach 3.c. oder mit Übergabe nach 3.b. auf den
Kunden über.
4. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
D. Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main im kaufmännischen Verkehr. Es
gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und
durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der
Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.