Allgemeine Geschäftsbedingungen
Restaurantbetrieb und Delivery-Dienst


        A.
    Allgemeine Regelungen

    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)
        gelten für alle Verträge, die mit der Henssler Food Concepts AG, S&M GO GmbH,
        GO Sushi & Delivery München GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) als
        Betreiberin des Restaurants „GO by Steffen Henssler“ (unter Punkt B.) und dessen
        Delivery-Dienstes (unter Punkt C.) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale
        der AGB erfüllen.

    2.
Vertragspartner sind die Gesellschaft und der Kunde gemeinsam „Parteien“
      genannt.

    3.
Die AGB können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen
        teilweise oder ganz ersetzt werden.

    4.
Weitere Geschäftsbedingungen finden nur dann Anwendung, wenn dies vor
        Vertragsschluss in Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

    5.
Im kaufmännischen Verkehr haben diese AGB auch dann Geltung, wenn nicht oder
        nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.


I.
        Zahlungsbedingungen, Aufrechnung


    1.
Die Bezahlung im Restaurant kann in bar erfolgen, wobei wir uns vorbehalten, die
        Annahme von 500 Euro-Geldscheinen als Zahlungsmittel abzulehnen. Bargeldlose
        Zahlungen sind mit EC-Karte oder Kreditkarte möglich. Wir behalten uns bei jeder
        Bezahlung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu
        verweisen.

    2.
Die Bezahlung des Delivery-Dienstes kann vorab bargeldlos mit Paypal, Kreditkarte
        oder im Zuge des Lieferungsvorgangs in bar erfolgen. Wir behalten uns bei jeder
        Bezahlung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu
        verweisen.

    3.
Rechnungen der Gesellschaft sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
        Die Gesellschaft ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen
        und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft
        berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit acht
        Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
        Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von fünf Prozentprunkten über dem Basiszinssatz
        zu verlangen. Der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
        vorbehalten.

    4. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Vertragsschluss über eine Bewirtung einer
        größeren Personenanzahl vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
        Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, bei
        Veranstaltungen auch in Form von Versicherungen, Kautionen oder Bürgschaften zu
        verlangen.

    5.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung
        gegenüber einer Forderung von Gesellschaft aufrechnen.


II.       
Haftung


    1.
Sollten Störungen oder Mängel bezüglich der Leistungen der Gesellschaft auftreten,
        so wird die Gesellschaft bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden nach
        Möglichkeit für Abhilfe sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
        beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu
        halten.

    2.
Die Haftung der Gesellschaft auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund,
        insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen, ist der Höhe
        nach auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden
        begrenzt. Für alle Schäden im Falle leichter Fahrlässigkeit haften die S&M Go GmbH,
        ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer
        wesentlichen Vertragspflicht.

    3. Die Haftung nach der vorstehenden Ziffer gilt nicht für die Haftung der Gesellschaft

       
wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,

       
bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen,

       
bei arglistig verschwiegenen Mängeln,

       
wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

       
bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen, wie etwa dem ProdHaftG.


III.
        Verjährung


    Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen die Gesellschaft aus oder im Zusammenhang
    mit dem jeweiligen Vertrag verjähren nach Ablauf eines Jahres nach dem gesetzlichen
    Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens,
    des Körpers oder der Gesundheit, wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
    Verhaltens von der Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

       

        B.     Restaurantbetrieb

I.         Angebote, Vertragsabschluss, Vertragsänderungen
    1.
Mündliche oder fernmündliche Angebote für Leistungen der Gesellschaft gelten nur,
        wenn sie von uns unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Ebenso werden
        Reservierungen von Räumlichkeiten für Veranstaltungen erst durch die schriftliche
        Bestätigung der Gesellschaft bindend.

    2. Die Angebote der Gesellschaft verlieren ihre Wirksamkeit, wenn der Gesellschaft eine
        schriftliche Annahmeerklärung des Kunden nicht binnen einer Frist von 3 Werktagen
        nach Zugang des Angebots der Gesellschaft beim Kunden zugeht.

    3.
Tischreservierungen in dem Restaurant der Gesellschaft sind telefonisch und über
        das Online-Reservierungsformular der Gesellschaft möglich. Sie sind verbindlich,
        wenn der Kunde ein von uns unterbreitetes Angebot bestätigt oder die Gesellschaft
        die Reservierung des Kunden bestätigt.


II.
        Stornierung und Stornierungskosten

    1.
Eine verbindliche Tischreservierung kann ganz oder teilweise vom Kunden kostenfrei
        storniert werden, wenn die Mitteilung für sechs oder mehr Personen 48 Stunden
        vorher und bei einer Tischreservierung für fünf oder weniger Personen 24 Stunden
        die Gesellschaft erreicht.

    2.
Ist von dem Kunden mit der Gesellschaft über eine bloße Tischreservierung hinaus
        ein Vertrag über die Bewirtung einer Personengruppe mit einer im Voraus bestimmten
        Personenanzahl und im Voraus bestimmten Speisen außerhalb der aktuellen
        Speisekarten geschlossen worden, muss der Wareneinkauf sieben Arbeitstage vor
        dem Termin stattfinden. Somit ist eine Stornierung ganz oder teilweise nur kostenfrei,
        wenn die Mitteilung der Stornierung wenigstens sieben Arbeitstage vor dem
        vereinbarten Tag der Bewirtung die Gesellschaft erreicht.

    3.
Liegt eine nach den vorstehenden Ziffern kostenfreie Stornierung einer
        Tischreservierung oder eines Bewirtungsvertrages nicht vor, ist die Gesellschaft bei
        Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Geltendmachung eines
        Schadensersatzanspruches berechtigt. Pro Person, die eine verbindliche
        Tischreservierung oder eine vereinbarte Bewirtung nicht in Anspruch nimmt, wird
        anstelle einer konkret berechneten Entschädigung eine Pauschale in Höhe von 75 %
        des bei Inanspruchnahme der Tischreservierung oder des Bewirtungsvertrages zu
        erwartenden Umsatzes 100.-/Person berechnet – vorbehaltlich des dem Kunden
        obliegenden Nachweises, dass der Gesellschaft ein Schaden nicht oder wesentlich
        niedriger entstanden ist.


        C.
    Delivery-Dienst


I.
        Vertragsabschluss, Bestellprozess

        1.
Alle Angaben, die der Kunde im Bestellprozess macht, müssen aktuell und
            wahrheitsgemäß sein.

        2.
Die Bestellung kann erfolgen über Telefon, das Online-Bestellformular der
            Gesellschaft.

        3.
Im Falle einer Bestellung über Telefon kommt der Vertrag unmittelbar zustande.

        4. Im Falle einer Bestellung über das Online-Bestellformular der Gesellschaft kommt der
        Vertrag zwischen den Parteien durch die von der Gesellschaft per Mail zugesandte
        Bestellbestätigung zustande.

II.        Mängelansprüche, eingeschränktes Widerrufsrecht
    1.
Etwaige Produktabbildungen müssen nicht dem gelieferten Essen entsprechen. Der
        Kunde hat insoweit keine Mängelansprüche, wie die Veränderungen zumutbar und
        nicht von einer Beschaffenheitsvereinbarung abhängen.

    2.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht für
        Verbraucher besteht für Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
        Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
        also insbesondere für:

            a.
verderbliche Waren, § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB.
            Verderbliche Waren sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 LMH-V Lebensmittel, die in
            mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit leicht verderblich sind und
            deren Verkehrsfähigkeit nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen
            oder sonstiger Bedingungen erhalten werden kann.

            b.
versiegelte Lebensmittel, wenn die Versiegelung nach der Lieferung
            entfernt wurde, § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB.
            Bei versiegelten Waren muss sich das durch das Widerrufsrecht
            garantierte Prüfrecht des Lebensmittels auf eine äußerliche Sichtung
            beschränken.

            Bei den gelieferten Waren handelt es sich um eine Zusammenstellung
            verderblicher Waren und versiegelter Lebensmittel, sodass dem Kunden
            insoweit kein Widerrufsrecht zusteht.

    3.
Die bestellte Ware wird an die vereinbarte Adresse geliefert.

        a.
Der Kunde hat zu gewährleisten, dass die Lieferung und Annahme zur
            vereinbarten Zeit an der vereinbarten Adresse durch persönliche Übergabe
            möglich sind.

        b.
Wenn die persönliche Übergabe nicht möglich ist, kann eine Übergabe auch
            an einem benachbarten Haushalt oder Betrieb (im gleichen Gebäude oder in
            Laufweite befindlich) erfolgen, soweit der Kunde hierzu seine ausdrückliche
            Ermächtigung erteilt hat. In diesem Fall erfolgt die Benachrichtigung des
            Kunden durch Einwurf einer Benachrichtigungskarte oder per E-Mail.

        c.
Der Kunde kann auch eine Genehmigung zum Abstellen an einem durch ihn
            bestimmten Ort erteilen, etwa in der Garage oder einem Hauseingang.
            Unklarheiten bei der Angabe des Abstellortes sowie die Prüfpflicht zur
            Eignung des Abstellortes gehen zu den Lasten des Empfängers.

        d.
Ist eine Übergabe weder nach 3.a. oder 3.b. möglich und besteht keine
            Abstellgenehmigung nach 3.c., so gerät der Kunde in Annahmeverzug.

        e.
Das Risiko für Verlust, Schäden oder Mängel geht mit ordnungsgemäßem
            Abstellen am genehmigten Ort nach 3.c. oder mit Übergabe nach 3.b. auf den
           Kunden über.

    4.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.


        D.
Schlussbestimmungen

    1.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main im kaufmännischen Verkehr. Es
        gilt ausschließlich deutsches Recht.

    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder
        werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
        Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder
        werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien
        vereinbaren, die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gültige und
        durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der
        Parteien am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.